TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR »NIRVANA - FINDE DEN 20 DOLLAR SCHEIN«

Du hast einen der registrierten 20-Dollar-Scheine gefunden?
Dann sende ihn unter Angabe Deiner Kontaktdaten an folgende Adresse, um an der Verlosung teilzunehmen:


Universal Music
Strategic Marketing
Stichwort "Nirvana"
Stralauer Allee 1
10245 Berlin
Teilnahmebedingungen für die Aktion „Nirvana – Finde den 20-Dollar-Schein“ veranstaltet durch Universal Music Strategic Marketing - a division of Universal Music GmbH Stralauer Allee 1, D-10245 Berlin (im folgenden "Label").
  1. Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Labels und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.

  2. Das Label wird 40 registrierte 20-Dollar-Scheine wie folgt verteilen: Zwanzig Scheine werden 20 Exemplaren der „Nirvana – Live At The Paramount“ Blu-ray Disk beigefügt, weitere zwanzig auf 20 Outdoor-Plakaten an verschiedenen Standorten in Deutschland angebracht. Zur Teilnahme sind nur die Finder dieser registrierten 40 20-Dollar-Scheine berechtigt. Die zwanzig 20-Dollar-Scheine, welche der Blu-ray Disk beiliegen, berechtigen zur Wahl zwischen einem Blu-ray-Player und der Teilnahme an der Verlosung des Gewinns. Fällt die Wahl des Inhabers auf den Blu-ray-Player, so ist er nicht mehr berechtigt an der Verlosung des Gewinns teilzunehmen. Die zwanzig 20-Dollar-Scheine, welche auf 20 Outdoor-Plakaten angebracht sind, berechtigen nur zur Teilnahme an der Verlosung.

  3. Der Gewinn beinhaltet den kostenlosen Besuch eines Konzertes von den Foo Fighters in New York (Madison Square Garden) am 13.November 2011, die Flugreise (Hin- und Rückflug) aus Deutschland nach New York und drei Übernachtungen im Doppelzimmer für den Gewinner und eine Begleitperson.

  4. Der Gewinner ist berechtigt, eine Begleitperson auszuwählen. Für die Begleitperson gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend.

  5. Eine Teilnahme ist nur möglich, soweit der Gewinner und die Begleitperson die Einreisebestimmungen der USA erfüllen, wo das Konzert stattfindet. Das Label ist nicht verpflichtet, die notwendigen Visa für den Gewinner und die Begleitperson zu verschaffen.

  6. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.

  7. Das Label behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots den angekündigten Gewinn auszutauschen und durch einen anderen Gewinne zu ersetzen, den Ablauf der Aktion zu ändern oder die Aktion insgesamt abzusagen. Dem evtl. bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen das Label oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu.

  8. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt im Wege der Verlosung der maximal 40 Inhaber von 20-Dollar-Scheinen durch das Label, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.

  9. Im Falle eines Gewinns ist der Gewinner verpflichtet, dem Label bis zum 21. Oktober 2011 in der dort beschriebenen Form mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist das Label berechtigt, den Gewinn nicht auszuschütten oder einen neuen Gewinner zu ermitteln und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Label sind ausgeschlossen.

  10. Den Gegenwert des ausgelobten Gewinns zahlt das Label nicht in Geld aus. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns, dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt das Label keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.

  11. Sofern der Teilnehmer gegen diese Bedingungen verstößt, ist das Label jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme und der Gewinnausschüttung auszuschließen.

  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  13. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.
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